2023-11-012023-11-011324-09-091324-09-09CW40941https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3472Friedrich von Kallenberg [B. Meßkirch] beurkundet, daß er Heinrich den Mesner von Affolterberg [B. Pfullendorf] und Märklin von Zoznegg [B. Stockach], beide mit Frau und Kindern, an die Äbtissin Elisabeth und an die Nonnen des Klosters Wald für 8½ Pfund Konstanzer als rechtmäßiges Eigen verkauft hat. Er hat sich eidlich verpflichtet, für die Klosterfrauen dem Recht entsprechend einzutreten, falls die Leute vor geistlichem oder weltlichem Gericht angesprochen werden. Wenn er erfährt, daß die Leute Lehen von einem Herrn sind, so wird er von diesem die Lehenschaft rechtlich freimachen, damit die Leute dem Kloster übereignet werden. -- Ähnliche Verkäufe Friedrichs von Kallenberg vgl. Corpus Nr. 1955, 2368. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 September 9.Image