Graue Egene / herre von friburg2023-11-012023-11-011322-06-271322-06-27CW40189https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2741_BGraf Egen, Herr von Freiburg, entläßt die Dominikanerinnen von St. Katharina aus den Zins- und Dienstverpflichtungen aus der Hofstatt zu Wiehre, auf der sie jetzt sitzen. Er hat ihnen die Eigentumsrechte gegeben und seine Zustimmung zur Errichtung eines Dominikanerinnenklosters erteilt. Für andere Hofstätten, die sie zur Errichtung des Klosters rᷝ(ze einer Cloſterſtat)</i> um die alte Hofstatt noch benötigen, wird er ihnen die gleichen Freiheiten gewähren, wenn sie solche von den bisherigen Besitzern erwerben können. Erscheint den Frauen ein anderer Besitz rᷝ(geſêze)</i> in dem selben Dorfe für einen Klosterbau günstiger und ist das weder dem Dorf noch dem Grafen nachteilig, dann soll die Klosterstatt mit den gleichen Privilegien ausgestattet werden. Der Graf behält dann an der alten Hofstatt sein früheres Recht. Diese Privilegien werden weder er noch seine Nachkommen beeinträchtigen. Ferner bittet er den Meister der Dominikaner, die Mitglieder des Großen Kapitels und den Provinzial von Deutschland sowie alle, die dabei mitzusprechen haben, in dem Dorf Wiehre ein Frauenkloster dieses Ordens zu gründen. Er selbst verspricht, den Frauen mit Wort und Tat zur Seite zu stehen und sie vor Gewalt und Unrecht zu schützen, wo sie seiner Fürsprache oder seiner Urkunden bedürfen. -- A und B stimmen inhaltlich überein, nicht von gleicher Hand. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Graue Egene / herre von friburg an frowen demme mon ſprichet von ſante katherinen / der Predier ordenes - 1297 Juni 27.Image