2023-11-012023-11-011294-10-251294-10-25CW50682https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_661_(2046_a)Die Ritter Sweder van Zuilen, Ghisebrecht van Abcoude, Hubrecht van Vianen, Splinter van Boesinghem [Beusichem], Willem van Voorn und Alard van Boesinghem, die Knappen Ghisebrecht van Ijsselstein, Sweder van Vianen, Johan Herrn Stevens Sohn van Zuilen, Wouter van Zuilen und Heimerik van den Rijn und Heinric van den Rijn sowie alle, die sich in dieser Sache anschließen wollen, beurkunden, daß sie dem Grafen Floris [V.] von Holland und Seeland und Herren von Friesland ihren Dienst gelobt haben gegen jedermann, ausgenommen gegen den Bischof von Utrecht, dessen Dienstmannen sie sind; ferner haben die Herren Hubrecht van Vianen und Splinter van Boesinghem ausdrücklich einen Dienst gegen den Grafen van Gelre, und sämtliche Aussteller gegen den jeweiligen Herrn van Voorn ausgenommen, denn sie sind seine [Lehns-] Mannen. -- Sollte der Graf von Holland die Aussteller sonst noch gegen einen Herren aufrufen, dessen Mannen sie sind oder dessen Mann einer von ihnen ist, so soll der Graf das so rechtzeitig kundtun, daß der Betreffende unter den Ausstellern rᷝhem verwaren</i> [= sich lossagen?] kann gegenüber seinem Herrn; alsdann soll er dem Grafen die Hilfeleistung erbringen; der Graf darf einen solchen Streitfall nicht friedlich beilegen, ohne seine Helfer bezüglich ihres Besitzes in die Friedensregelung einzubeziehen. -- Weiter geloben die Aussteller dem Grafen Hilfe gegen Bischof Jan von Utrecht für den Fall, daß dieser gegen den Inhalt von Urkunden verstößt, die der Graf mit Siegel von Bischof und Kirche von Utrecht besitzt. -- Wenn das Bistum Utrecht frei wird, werden die Aussteller die Bestrebungen des Grafen [hinsichtlich der Neubesetzung] getreulich mit aller Macht unterstützen. Sollte ein Bischof gegen den Willen des Grafen und der Aussteller eingesetzt werden, so werden sie ihren Besitz dem Recht entsprechend von ihm empfangen, aber sie werden ihm ohne des Grafen Zustimmung keinen Sonderdienst leisten noch Sonderforderungen erfüllen. -- Der Graf von Holland seinerseits wird den Ausstellern und denen, die sich ihnen in dieser Sache anschließen, Unterstützung gewähren und ihnen gegenüber jedem zu ihrem Rechte verhelfen, der ihnen daran Abbruch tun wollte. -- Die Einhaltung der Abmachungen wurde dem Grafen von den Ausstellern durch Treueversprechungen und Eidschwur gelobt und von jedem der Aussteller besiegelt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01294 Oktober 25Image