Sweſter Agneſ von waldeck2023-11-012023-11-011315-01-011315-01-01CW20662https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1187Es wird beurkundet, daß Schwester Agnes von Waldeck zwei Mettenbücher, ihren großen Psalter und rᷝein pvͦch von der toten pigrebe</i> [Text für Totenmesse?], sowie 2 Pfund von dem Erlös eines weniger wertvollen Graduales, das auch ihr gehörte und dem Kloster zur Verfügung stand, dem Kloster [Altenhohenau] geschenkt hat. Dafür haben die damalige Priorin Schwester Alhait von Mosen und der Konvent gelobt, daß nach dem Tode der Schwester Agnes für sie ein Psalter mehr als für die andern Schwestern gelesen, jede Schwester 1000 Ave Maria beten werde, und daß man alljährlich ihre Jahrzeit durch Vigilie und Messe begehen werde. Die genannten Bücher, deren damaliger Wert mit 10 Mark angegeben wird, dürfen nur im Konvent verwendet werden. Keine Priorin noch jemand anderer hat das Recht, sie nach auswärts zu verleihen, keine Konventualin soll die Bücher als Eigentum beanspruchen; sie sollen nur dem Nutzen der Gesamtheit des Konventes dienen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Sweſter Agneſ von waldeck - 1290.Image