2023-11-012023-11-011316-05-301316-05-30CW50511https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_495_(1424_a)Priorin und Konvent von Unterlinden in Colmar beurkunden. daß sie an der Mauer an ihrem Hof in Colmar, der rᷝder von Gewilre hof</i> heißt, aus Freundschaft und Entgegenkommen Kragsteine (kepfere, s. Lexer s. v. kapfære) gegen das Anwesen Herrn Ulrichs des Tanners angebracht haben. Dafür hat Ulrich ihnen, ebenfalls in freundlicher Übereinkunft, 2 Pfund Pfennige gegeben. Die Aussteller gestatten ihm und seinen Erben, an die Mauer anzubauen, doch ohne die Mauer abzubrechen oder zu beschädigen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01291 Mai 30Image