Rudolf von gotes gnaden / Pfaltzcraf / ze Rein vnd Herzog / ze Paiern2023-11-012023-11-011319-04-051319-04-05CW30282https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1933Rudolf [I.], Pfalzgraf bei Rhein und Herzog zu Bayern, benachrichtigt seine Richter und Amtleute, daß er das [Dominikanerinnen-]Kloster Altenhohenau unter seinen Schutz genommen und auf Grund der Ordensprivilegien kein Vogtei- und Besteuerungsrecht gegen das Kloster hat. Daher ordnet er an, daß von dem Kloster weder Abgaben noch Dienstleistungen zu verlangen sind. -- Eine gleichzeitig ausgestellte lat. Ausfertigung wird in den Nachträgen gedruckt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Rudolf von gotes gnaden / Pfaltzcraf / ze Rein vnd Herzog / ze Paiern an frauwen/ dez Chloſters / uon / Altenhohenauwe - 1294 April 5.Image