2023-11-012023-11-011323-06-051323-06-05CW40464https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3008Irmgard, Witwe Bertolds des Bolan, beurkundet, daß sie von Heinrich von Kutzenhausen, Zechmeister [Verwalter des kirchlichen Vermögens, vgl. DWb. 15, 423, 3a] am Dom, und von anderen rᷝphlegœrn,</i> die mit ihm die Zeche verwalten, aus einem Garten, der früher Heinrich dem Gemunder, später Heinrich dem Portner gehörte, und von letzterem in die Zeche eingekauft wurde, ½ Pfund Augsburger Pfennige Gülte für 10 Pfund neuer Augsburger Pfennige gekauft und das halbe Pfund Gülte für ein ewiges Licht vor dem Altar des Leutpriesters vor dem Kreuz im Münster gestiftet hat. Wenn das halbe Pfund Gülte aus dem Garten nicht alljährlich ausgerichtet werden kann, so soll es ohne Rücksicht auf die Gründe von anderem der Zeche gehörenden Gut gegeben werden, damit das Licht immer ausgestattet sei. Es ist als Seelgerätsstiftung für sie selbst, ihren Ehemann und alle ihre Vorfahren und Nachkommen bestimmt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 Juni 5.Image