chvnrat von dachavwe deſ herzogen kaſtnær2023-11-012023-11-011321-04-251321-04-25CW30768https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2407Konrad von Dachau, rᷝkaſtnœr</i> [Lexer I, 1529: Einnehmer und Aufseher über Einkünfte] des Herzogs, beurkundet, daß er seinen Hof Wiedenzhausen den Clarissen in München für 21 ½ Pfund Münchener Pfennige als Eigentum verkauft hat. Er quittiert das Geld und wird 10 Jahre und Tage dem Landesrecht entsprechend ihr rᷝgewer</i> sein; dafür hat er 4 [Bd. 3 S. 490 Z. 22-24] genannte Bürgen gestellt, darunter seinen Schwiegersohn Heinrich von Britelbach, der den Frauen seinen Hof rᷝMechtenſtein</i> für 10 Pfund rᷝzegewerſchaft</i> gesetzt hat. Stirbt einer der Bürgen, so müssen die anderen innerhalb von 4 Wochen einen neuen stellen, widrigenfalls 2 auf eigene Kosten rᷝezzen</i> [Einlager halten] sollen. Die Verhandlung fand vor Sighart dem Richter von Dachau statt, der an Stelle des Herzogs die Verpflichtungen entgegengenommen und die Urkunde besiegelt hat. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0chvnrat von dachavwe deſ herzogen kaſtnær an froͮwen ſand claren ordenſ inmvnichen - 1296 nach April 24.Image