2023-11-012023-11-011324-01-181324-01-18CW40646https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3185Die Brüder Marquard, Hermann, Heinrich und Konrad die Forchheimer verzichten gegenüber Äbtissin und Konvent von Bergen auf das Recht und die Ansprüche, die sie auf das Gut zu Leutenbach besaßen oder besitzen könnten. Weder die 4 Brüder noch deren Erben dürfen künftig auf das genannte Gut gegenüber Äbtissin und Konvent oder gegen sonst jemand Ansprache erheben. Die Urkunde ist mit den Siegeln des Landgerichtes zu Nürnberg und des Schenken Konrad von Reicheneck besiegelt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Januar 18.Image