2023-11-012023-11-011324-03-061324-03-06CW40711https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3248Seibot von Freiham und seine Ehefrau Peters beurkunden, daß sie ihre Hufe zu Solln, ihr rechtmäßiges Eigentum, um ihres Seelenheils willen nach ihrem Tode dem Heiliggeistspital zu München gestiftet haben. Ausgenommen bleiben 2 Jucharten Acker, die sie schon vorher der Kirche zu Solln vermacht haben. Die Stiftung gilt nur, wenn sie das Eigentum ohne Mühe entbehren können. Wenn sie das Eigen aber verkaufen wollen, so sollen sie es zunächst dem Spital anbieten. Will dieses kaufen, so sollen sie es ihm für einen um 10 Pfund Münchener Pfennige geringeren Preis als anderen Leuten überlassen. Kauft das Spital nicht, so dürfen die Aussteller das Eigen ungehindert veräußern, an wen sie wollen. Als Rekognitionszins sollen die Aussteller dem Spital alljährlich von dem Eigen 60 Eier zu Ostern und je 1 Galvei Roggen und Obst zu Michaelis abliefern, sofern nicht Unwetter oder Mißwachs es unmöglich machen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 März 6.Image