2023-11-012023-11-011324-11-111324-11-11CW40997https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3528Thomas von Ergolding [B. Landshut] beurkundet, daß er mit Zustimmung und in Gegenwart seiner Ehefrau Diemut für die Zeit nach seinem Tode den Hof zu Hader bei Ergolding ohne Minderung rᷝ(ablos)</i> und unwiderruflich dem Konvent zu Moosburg gestiftet hat. [Durch Beeinträchtigung des Besitzes] infolge Hagel, Mißwachs oder Krieg soll sein Seelenheil und seine Jahrzeit nicht zu Schaden kommen. Zu seinen Lebzeiten gibt er dem Konvent alljährlich zu Michaelis rᷝze vrchvnde</i> [der Stiftung] ½ Pfund Regensburger Pfennige, und zwar wird er zu seinen Lebzeiten von diesem halben Pfund zum vereinbarten Termin 40 Regensburger Pfennige aus dem Hof rᷝze vrchvnde</i> zahlen. Nach seinem Tode sollen sie aus der Gülte des Hofes anfallen. Es sollen ihm also von dem halben Pfund 80 Regensburger Pfennige Gülte verbleiben, und er soll davon zu seinen Lebzeiten innerhalb Jahresfrist nach Anweisung des Konventes 5 Pfund Regensburger Pfennige gekauft oder ihnen [dem Konvent] die 5 Pfund zum gleichen Termin [an einer Stelle] angewiesen haben, wo sie die 80 Regensburger Pfennige Gülte bekommen können. Dafür sollen sie für ewige Zeiten für sein und seiner Vorfahren Seelenheil jeden Tag ohne [oder: in dem] Chor eine Messe singen oder lesen, wie Gott es ihnen eingibt. Nach seinem Tode sollen sie seine Jahrzeit so wie die der Frau von Türkenfeld [B. Rottenburg NB.] und die seiner Ehefrau wie eine andere Jahrzeit begehen. -- Vgl. Corpus Nr. 1497, 2429. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 November 11.Image