Alhait / von Ror2023-11-012023-11-011291-11-221291-11-22CW21144https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1646Adelheid von Rohr beurkundet, daß Abt Konrad und der Konvent von Raitenhaslach von ihren Söhnen Otto und Heinrich ihr Gut in Alsberg mit allem, was dazu gehört, gekauft hat, ausgenommen 30 Pfennige Regensburger, die jährlich aus einem Lehen, das in dem Gut liegt, auf den Heiligengeistaltar zu Burghausen bezahlt werden müssen. Dieses Gut war Adelheids Morgengabe von ihrem verstorbenen Manne Heinrich von Rohr. Jetzt verzichtet sie auf allen diesen Besitz gegen eine bis zu ihrem Tode jährlich am 11. November fällige Leibrente von 6 Pfund Öttinger Pfennigen. Nach ihrem Tode ist das Gotteshaus von allen Verpflichtungen frei, und das Gut geht in sein Eigentum über. Zahlt das Kloster die Summe am 11. November nicht, so wird sie es mahnen, daß man sie ihr binnen 8 Tagen gebe. Geschieht es auch dann nicht, so sollen Prior, Subprior, Kellermeister, Unterkellermeister und rᷝBurſœr</i> solange keine Messe lesen, keinen Wein trinken und keine Fische essen, bis die Pfennige bezahlt sind. Gegenüber Ansprüchen, die auf den Besitz erhoben werden, wird sie bis zu ihrem Tode rᷝgewer</i> sein. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Alhait / von Ror an abbt Chvnrat; Gotſhaus; Samnvng · von Raitenhaſhach - 1290 1292 November 22.Image