Covent Von OͤtenbachPriorin2023-11-012023-11-011316-05-121316-05-12CW20905https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1416Die Priorin und der Konvent von Oetenbach beurkunden, daß ihnen Frau von Thun und deren Tochter Schwester Ita 26 Pfund Pfennige um Gottes und ihrer Seele willen gegeben haben. Für diesen Betrag hat das Kloster 4 Stück Korngülten gekauft, welche Schwester Ita auf Lebenszeit erhalten soll. Nicht vorauszusehenden Schaden an dem Zinsgut durch Hagelschlag oder Mißwachs soll Schwester Ita in angemessener Weise tragen helfen. Da der Besitz ganz an das Kloster übergegangen ist, hat dieses das freie Verfügungsrecht darüber. Überlebt Schwester Ita ihre Mutter, die Frau von Thun, so soll sie den Zins auf Lebenszeit erhalten. Sind beide tot, so soll man davon so viel Messen, als möglich ist, für Frau von Thun und alle, denen sie etwas schuldete und denen das Kloster etwas schuldet, lesen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Covent Von Oͤtenbach; Priorin an Jta; Tvna - 1291 Mai 12.Image