vro maht deſ ammanſ ſaligin wirtinne von abbacella2023-11-012023-11-011309-01-011309-01-01CW20069https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/629Es wird kund getan, daß die Witwe des Ammanns von Appenzell, Mæhtilt, dem Spital zu St. Gallen ihren Weingarten zu Haslen und die dazu gehörigen Leute um 20 Mark Silber zu kaufen gegeben und ihn nebst den dazu gehörigen Leuten zugleich mit ihren Brüdern Conrad und Hermann, rᷝdien er</i> [der Weingarten] rᷝgemachot waz,</i> in die Hand des Abtes von St Gallen aufgegeben habe. Der Abt habe den Weingarten nebst Leuten Heinrich dem Blarrer zu rechtem Lehen verliehen mit verschiedenen Auflagen: Mähtilt soll dem Spital jährlich 5 Pfund zahlen, bis dem Spital die 20 Mark wieder zurückgezahlt sind. Zahlt sie die 5 Pfund nicht, so soll sich das Spital an die Güter zu rᷝWille</i> und rᷝWatt</i> und, wenn auch aus diesen kein Geld herauszubekommen ist, an den [dem Blarrer verliehenen?!] Weingarten selbst halten, bis dem Spital die 20 Mark zurückgezahlt sind. Das Spital soll den Weingarten und die Leute mit allem Recht 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tage besitzen, dann aber Mähtilt den Weingarten mit den Leuten gegen einen jährlichen Recognitionszins von einem Saum Wein zu Leibgeding leihen. Wenn die Witwe Mähtilt am Leben bleibt, so daß sie die 20 Mark zurückzahlt, soll das Spital nach Mähtilts Tod ihrer Tochter Engeltraut und ihrer Tochtertochter Anna 10 Pfund geben. Stirbt eines der Kinder, zahlt das Spital nur 5 Pfund, sterben beide, nichts. Wegen ihres Leibgedings soll Mähtilt rᷝgewisheit gên,</i> wie es einer Anzahl namentlich genannter Männer passend erscheint. Diese sollen auch als Schiedsleute fungieren in allen Sachen, die zwischen Mähtilt und ihren Brüdern C. und H. einerseits und dem Spital anderseits ausgemacht worden sind und jetzt in Ordnung gebracht werden sollen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0vro maht deſ ammanſ ſaligin wirtinne von abbacella - 1284.Image