vͦlr̄ Lebertoͤſe von zúrich2023-11-012023-11-011321-12-111321-12-11CW30913https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2549Ulrich Lebertös von Zürich beurkundet, daß er auf sein [Bd. 3 S. 572 Z. 23] näher bezeichnetes Haus in Zürich, Erb[lehen] der Abtei für [einen Rekognitionszins von] 1 Pfennig, mit Zustimmung seiner Ehefrau Richenza, deren Leibgeding [das Haus] ist, und mit Einwilligung seiner Kinder Heinrich, Ita, Margret, Judenta und Mechthild 20 Mark Zürcher Pfennige von der Abtei gegen eine jährlich am St.-Gallus-Tag zahlbare Abgabe von 4 Mutt Kernen Zürcher Maßes aufgenommen hat. Er verspricht für sich, seine Kinder und Nachkommen, gegen diese Vereinbarung nichts zu unternehmen, womit die Abtei geschädigt werden könnte, und bittet Jakob, den Schultheißen von Zürich, die beiden [gleichlautenden] Urkunden mit dem Stadtsiegel zu besiegeln. Der Schultheiß von Zürich gibt darüber eine entsprechende Erklärung ab. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0vͦlr̄ Lebertoͤſe von zúrich an Gotſhuſe der apteie von zúrich - 1296 Dezember 11.Image