2023-11-012023-11-011289-06-111289-06-11CW50064https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_62_(83_b)Volkmar von Still [im Breuschtal, w. Molsheim] stellt eine Corpus Nr. N 60 inhaltlich entsprechende Urkunde über seine und seiner Verwandten Aussöhnung mit den Bürgern von Straßburg uud deren Verbündeten aus. Neben ihm haben die Herren Heinrich von Weißenburg, Wolfelin von Westhofen [s. Wasselnheim], Otto von Rosheim, Wolfhelm von Still, Heinrich von Still und Albrecht von Hohenstein [abgeg. Burg nw. Haslach] für sich und ihre Verwandten die Einhaltung der Sühne beschworen. Als Bürgen stellt er neben den 6 für die Einhaltung der Sühne Haftenden 4 [Bd. 5 S. 43 Z. 20-21] namentlich genannte Männer. Die 4 Prüfer werden [Bd. 5 S. 43 Z. 26-27] namentlich aufgeführt. -- Zum sachlichen Zusammenhang vgl. das Regest von Corpus Nr. N 1. Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 26. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01264 Juni 11Image