Hainrich von Chunring2023-11-012023-11-011306-11-181306-11-18CW10526https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/488Hainrich von Küenring beurkundet, daß er mit seines Bruders Rat und Wissen und dem Rat anderer Vertrauensleute für sein Seelenheil zu folgendem Entschluß gekommen ist: Bei seinem Tod soll man sein bares Vermögen und seine fahrende Habe dem Abt von Zwettl überantworten, und dieser soll mit Rat und Wissen seines Bruders und mit Rat von 4 Rittern, die zu diesem Zweck gewählt werden sollen, so viele Männer zu einer Fahrt nach dem heiligen Lande ausrüsten, wie nach der dem Abt überantworteten Hinterlassenschaft möglich ist. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Hainrich von Chunring - 1281 November 18.Image