Brvͦder friderich der abpt Von stâms vnde div samenvͦnge2023-11-012023-11-011309-02-011309-02-01CW20076https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/636Abt Friedrich von Stams und sein Konvent beurkunden, daß Otto der Kreuzer und seine Ehefrau Wilbirg aus Innsbruck dem Stift Stams einen Garten für sich zum Seelgerät lastenfrei zu eigen gegeben und als Leibgeding wieder empfangen haben gegen einen jährlichen Rekognitionszins von einem halben Vierdung Wachs. Der Garten war aus dem Ulrichshof bei Ambras versetzt und von den Eheleuten losgekauft worden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Brvͦder friderich der abpt Von stâms vnde div samenvͦnge - 1284 Februar 1.Image