LutoltOtto Herren von Roͤtelnhē2023-11-012023-11-011297-10-161297-10-16CW10201https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/183_ALeutold und Otto von Rötelnheim beurkunden, daß sie ihr Gut zu Kappel, so wie es Walther von Falkenstein von dem Neuen Hause von ihnen als Lehen innehatte, vor dem Official Magister Cono von Basel dem Deutschherrenorden zu ledigem Eigen gegeben haben und dafür rᷝwer</i> sein wollen. -- A und Bimagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Lutolt; Otto Herren von Roͤtelnhē an orden deſ ſpitalſ Von Jeruſalem des tvͦſchen Húz - 1272 Oktober 16.Image