Cuͦnrat Steinmar ein Ritter genant uon Clingenoͮwe2023-11-012023-11-011310-05-071310-05-07CW20171https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/727Der Ritter Konrad Steinmar, genannt von Klingnau, beurkundet, daß er den Brüdern des Deutschordenshauses zu Beuggen alle seine fahrende Habe, die er zur Zeit besitzt und künftig erwirbt, gegeben, sich lediglich deren Nutznießung bis an sein Lebensende vorbehalten und auf die Eigenschaft daran verzichtet habe und diese Eigenschaft des vorgenannten Gutes nur seitens der Ordensbrüder und in ihrem Namen besitze. Der Komtur und die Brüder von Beuggen erlauben dem Stifter, einen Teil des vermachten Gutes zu einer Seelgerätsstiftung nach seinem Ermessen zu verwenden, behalten und beanspruchen aber das übrige Gut gemäß dem Vermächtnis für sich. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Cuͦnrat Steinmar ein Ritter genant uon Clingenoͮwe an den Bruͦdern von dem Thutſchen Huſe zi Búkein - 1285 Mai 7.Image