Gotſchalich von vntzing2023-11-012023-11-011318-06-151318-06-15CW30110https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1766Gottschalk von Unzing beurkundet, daß seine verstorbene Mutter Frau Diemut zu ihren Lebzeiten mit ihm gemeinsam um Gottes und ihrer Seele willen [Bd 3. S. 72 Z. 24-26] näher bezeichnete Besitztümer, die ihr [Diemuts] Eigentum waren, nach ihrem Tod dem Dompropst und Kapitel zu Salzburg als Seelgerät zugedacht hatten mit der Maßgabe, daß Gottschalk an den genannten Besitzungen keine Rechtsansprüche mehr haben sollte. Gottschalk hat aber die Besitzungen gegen sein Gewissen jahrelang einbehalten. Er bekennt jetzt seine Schuld gegen Gott und überantwortet mit Einwilligung seiner Ehefrau Elsbet die genannten Besitzungen mit allem Zubehör, wie seine Vorfahren und er den Besitz gehabt haben, dem Dompropst und Kapitel in Salzburg, die ihn, seine Ehefrau Elsbet und seine Vorfahren in ihr Gebet und ihre Bruderschaft aufgenommen haben, als rechtmäßiges Seelgerät und zur Besserung des Schadens, den er dem Chor ehemals zugefügt hat. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Gotſchalich von vntzing - 1293 Juni 15.Image