2023-11-012023-11-011312-12-191312-12-19CW50361https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_349_(947_c)Es wird bekundet, daß die Brüder Herr Symunt und Herr Walraven von Geroldseck ihre Eigenleute, die in der Stadt Maursmünster und außerhalb der Stadt sitzen und die [Bd. 5 S. 263 Z. 37 bis S. 264 Z. 19] aufgezählt sind, geteilt haben. Die Leute heißen rᷝvon der oberen zilen.</i> In der Teilung einbegriffen sind diejenigen Kinder der Leute, die bis zum Tage der Teilung nicht rᷝgemechedet</i> waren. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01287 Dezember 19Image