Gerlohe von Pilchgrætz2023-11-012023-11-011320-08-141320-08-14CW30578https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2223Gerloch von Billichgräz hat sich gegenüber Bischof Emich von Freising verpflichtet und verpflichtet sich mit dieser Urkunde wegen des Schadens, den die Leute des Bischofs in rᷝLutſſchen</i> von seinem Neffen Werso empfangen haben und dessen Ausgleich noch aussteht, zu folgendem: Wenn er in der Zeit nach der Abreise des Bischofs von Krain bis zu seiner Rückkehr nach Lack und in den folgenden 14 Tagen den Bischof davon überzeugen kann, wie sehr er [Gerloch] den Schaden des Bischofs und sein eigenes Vergehen bereut, so soll die Behandlung des Schadens der Gnade des Bischofs überlassen sein. Läßt Gerloch ein seiner rᷝdurnœchte vnd beſchaidenhait</i> anstehendes Verhalten vermissen, so ist er verpflichtet, den Schaden auf Grund der gerichtlichen Untersuchung zu ersetzen. Überdies verzichtet Gerloch auf alle Forderungen für Schäden, die ihm und seinen Leuten in der gleichen Sache von des Bischofs Leuten erwachsen sind, und stellt das der Gnade des Bischofs anheim. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Gerlohe von Pilchgrætz - 1295 August 14.Image