fro Mehthilt2023-11-012023-11-011321-03-191321-03-19CW30737https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2376Frau Mechthild, Ehefrau des Burkart Rietmann von Zürich, beurkundet, daß sie auf ihr [Bd. 3 S. 475 Z. 19-21] der Lage nach beschriebenes Haus, ein Erblehen der Abtei Zürich für 1 Pfennig [Zinsen], mit Zustimmung ihres Ehemannes und mit der Hand ihrer Kinder Johannes, Bertold und Elsbet 7½ Pfund Zürcher Pfennige von der Abtei aufgenommen hat, wofür der Abtei alljährlich am 16. Oktober 6 Viertel Kerne abzuführen sind. Sie verspricht für sich und ihre Kinder, niemals etwas gegen dieses Rechtsgeschäft zu unternehmen, wodurch das Gotteshaus geschädigt werden könnte. Die Ausstellerin bittet die Äbtissin [Elisabeth von Wetzikon] des Klosters und den Schultheißen von Zürich, die beiden Urkunden -- für jede Partei eine -- zu siegeln. Die Äbtissin und der Schultheiß geben die Erklärung ab, daß sie der Bitte entsprechen, da das Geschäft vor ihnen abgeschlossen worden ist. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0fro Mehthilt an Gotſhuſe der apteie von zúrich - 1296 März 19.Image