her heinrich von Bernecgeher Ruodiger min ſun2023-11-012023-11-011308-11-141308-11-14CW20055https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/615Heinrich von Bernegg und sein Sohn Rüdeger beurkunden, daß sie mit den Johannitern von Bubikon am 14. [oder 23.] XI. übereingekommen sind und zu den Heiligen geschworen haben, daß Heinrich von Bernegg seinen Burgstall zu Bernegg am 17. [oder 24.] XI. den Leuten, welche ihm die Johanniter angeben werden, verleihen und nach der Leihe in [dies Wort ist zweideutig!] drei Wochen Burgmauer und den Bau innerhalb derselben niederreißen soll. Hierfür haben die Johanniter den Berneggern versprochen, 36 Mark Silber zu geben und folgenden Zahlungsmodus zu handhaben. In acht Tagen [also am 20. oder 30. XI.] zahlen die Johanniter 9 Mark. Dann folgt -- der Termin wird nicht angegeben -- die Übergabe von Wernetshausen, das die Johanniter von den Berneggern für 9 Mark, einen Schilling und ein Pfund erworben hatten. Eine dritte Zahlung von 8½ Mark soll am 24. VI. [1284] erfolgen, die restliche, vierte, am 21. XII. [1284]. Die Bernegger erklären ausdrücklich, daß ihnen die Johanniter, mit Ausnahme der ersten Rate zu keiner weiteren Zahlung verpflichtet sind, bevor nicht der Burgstall abgebrochen ist. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0her heinrich von Bernecge; her Ruodiger min ſun - 1283 November 14 oder 23.Image