2023-11-012023-11-011324-06-251324-06-25CW40862https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3396Otto [III.] und Stephan [I.], Pfalzgrafen zu Rhein und Herzöge zu Bayern, beurkunden, daß sie aus ihrem Eigentum 2 vollständige Pfannen zu Reichenhall mit allen dazugehörigen Erträgen und Rechten für 360 Pfund Regensburger Pfennige an Abt Friedrich, den Konvent und das Kloster von Raitenhaslach verkauft haben. Das Geld hat das Kloster nach Anweisung der Herzöge dorthin bezahlt, wohin diese es haben wollten. Das Kloster soll die Pfannen für alle Zeit ohne Dienstleistungen rᷝ(twanchſal)</i> und ohne Abgaben als freies Eigen besitzen, weil es kein Kaufgeschäft abschließen kann und möchte, wenn Dienstleistungen oder Rechte darauf liegen. Die Herzöge bestätigen dem Kloster, daß ihm früher eine der beiden Pfannen als Seelgerät von dem von Tauerstein [Ruine bei Reichenhall] gestiftet worden war; deswegen haben sie sie um so lieber wieder an das Kloster gegeben. Da dem Kloster aber mit den beiden vollständigen Pfannen die Summe nicht vollständig abgegolten ist, haben beide Vertragspartner 4 [Bd. 4 S. 502 Z. 40-41] namentlich genannte Männer aus ihren rᷝGetriwen</i> bestellt, die gemeinsam untersuchen sollen, wie viel die Herzöge dem Kloster von dem Wald zu Ettenau [B. Wildshut OÖ.] dazu geben sollen, um den Kaufpreis von 360 Pfund auszugleichen. Dies soll in einem Monat erledigt sein. Dafür haben sich in dem Namen der Herzöge 4 [Bd. 4 S. 502 Z. 45 bis S. 503 Z. 2] namentlich genannte rᷝGetriwen</i> der Herzöge [darunter 2 aus der Untersuchungskommission] in deren Namen verpflichtet. Sie bürgen auch dafür, daß die Herzöge alle dem Kloster erwachsenden Streitigkeiten und Ansprachen gänzlich beilegen werden. Als Pfand rᷝ(fvͤrpfande)</i> dafür, daß sie die Bestimmungen der Urkunde einhalten und erfüllen werden, setzen die Herzöge dem Kloster ihre Wiese zu Ettenau. Wenn die Herzöge nicht in einem Monat ihre Verpflichtungen erfüllen und [den Kauf] bestätigen, so sollen 2 der Bürgen in Regensburg, falls die Mahnung des Abtes und des Konventes diesen Ort nennt, sonst alle 4 in Landshut, so lange Einlager halten, bis die Bestimmungen der Urkunde erfüllt sind. Wenn Propst Meinhart von Baumburg [B. Traunstein] und sein Konvent und die rᷝsœngel</i> freiwillig auf die beiden Pfannen verzichten und die darüber ausgestellte Urkunde der Herzöge zurückgeben, dann sollen sowohl die Wiese zu Ettenau als auch die Bürgen frei sein. -- Vgl. Corpus Nr. 3446. Nach Schnurrer von gleicher Hand wie Nr. 3305 und wie die in Regest Nr. 3188 genannten Urkunden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Juni 25.Image