HeinrichRât · vnd div Gemeîne · der Bvrgær · ze Regenſpvrch2023-11-012023-11-011294-09-131294-09-13CW10145https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/130Heinrich von Owe, Bürgermeister von Regensburg, Rat und Gemeinde der Bürger von Regensburg beurkunden, daß sie das im folgenden mitgeteilte Statut erlassen und beschworen haben. Es soll dem inneren und äußeren Frieden der Stadt dienen. Bei Bürgermeister- nd Ratswahlen haben die Kandidaten zu schwören, daß sie weder eidliche Verpflichtungen noch sonstige bürgschafts- oder kautionsartige Bindungen eingegangen sind, die die Ausübung ihres Amtes hindern. Ereignen sich Tathandlungen, die zu Feindseligkeiten führen können, so hat der Bürgermeister in näher ausgeführter Weise für friedliche Beilegung zu sorgen. Zum Schluß dieses Statuts sind für Uebertretungsfälle drakonische Strafen in Aussicht gestellt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Heinrich; Rât · vnd div Gemeîne · der Bvrgær · ze Regenſpvrch - 1269 September 13.Image