vro elſibeth von lindowe hern johans wirtinne deſ boggin von lovfinberch2023-11-012023-11-011310-05-191310-05-19CW20178https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/733Es wird [von Gerichtswegen] beurkundet, daß Elsibeth von Lindau, die Ehefrau Johans des Boggen von Laufenberg, von Jacob Kozze alles Gut, das er zu Hiltalingen zu eigen besaß, für 28 Pfund Pfennige gekauft hat. Dieses Eigen ist belastet mit einer Seelgerätsstiftung von 2 Bechern Öls und 4 Pfennigen [jährlich]. Jacob Kozze hat das Gut, welches aus 14 im Banne zu Hiltalingen gelegenen Jucharten besteht, am Gericht von Kleinbasel vor dem derzeitigen Richter, Peter Senftili, der Käuferin ausgefertigt. Ist das Gut noch weiter, als angegeben, belastet, so wird der Verkäufer diese Lasten ohne Schädigung der Käuferin erledigen. Stirbt Elsibeth früher als ihr Gatte, so soll dieser das erworbene Gut bis an seinen Tod haben. Wohin Elsibeth das Gut für den Fall ihres Ablebens vermacht, dahin soll es ihr Ehemann nach seinem Tode geben. Bekommt Elsibeth Kinder, so erben diese das Gut zu eigen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0vro elſibeth von lindowe hern johans wirtinne deſ boggin von lovfinberch - 1285 Mai 19.Image