2023-11-012023-11-011316-07-311316-07-31CW50518https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_502_(1453_a)Wilhelm der Bieger von Westhofen [Elsaß] bestätigt urkundlich, daß er und seine Erben dem Landgrafen Junker Ulrich oder dessen Erben das Gut zu Herbolzheim rᷝin deme riet</i> gegenüber Benfeld, das der Landgraf ihm für 40 Mark versetzt hat, bei Ablösung durch dieselbe Summe von 40 Mark zurückerstatten werden. Das Gut ist dann wieder frei, gemäß der Urkunde, die Wilhelm von dem Landgrafen darüber hat. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01291 Juli 31Image