2023-11-012023-11-011323-08-151323-08-15CW40509https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3052Heinrich von Pernhartesdorf und seine Ehefrau Sophie beurkunden, daß sie mit Zustimmung ihrer Söhne Heinrich und Johannes und ihrer anderen Kinder und auf den Rat ihrer Verwandten rᷝ(frivnde)</i> gemeinschaftlich aus ihrer Gülte 4 Pfund Wiener Pfennige Gülte zu Tresdorf mit allem Nutz und Recht, wie sie sie als Eigentum besessen haben, an das Deutschordenshaus zu Wien für 41 Pfund Wiener Pfennige, die sie auch erhalten, verkauft haben. Das Deutschordenshaus darf mit der Gülte nach Gutdünken verfahren, sie verkaufen, versetzen oder vergaben. Heinrich, Sophie, die beiden Söhne Heinrich und Johann sowie 6 [Bd. 4 S. 297 Z. 33-35] namentlich genannte Männer übernehmen gegenüber dem Deutschordenshaus bei Ansprache entsprechend dem Eigentumsrecht und der in Österreich geltenden Landesgewohnheit für die 4 Pfund Gülten den Schutz. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 August 15.Image