FLorens Grave Van hollant2023-11-012023-11-011287-09-171287-09-17CW20380https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/922Graf Florens [V.] von Holland beurkundet, daß er seinen getreuen Bürgern von Delft gelobt hat und mit dem gegenwärtigen Brief gelobe, daß er ihnen alle ihre aufgezeichneten und besiegelten Freiheiten, die sie von ihm und seinen Vorfahren haben, fest und stät halten will, und daß diese Freiheiten der Fall nicht verletzen soll, daß sie auf seine besondere Bitte hin Hugo van Woud in ihr Stadtrecht aufgenommen haben, in der Weise, daß Hug von seinem Gut von auswärts nichts vorschießen soll, aber von dem, was er in die Stadt bringt, gleich einem anderen Bürger zahlen soll. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0FLorens Grave Van hollant an porters Van delf - 1287 September 17.Image