2023-11-012023-11-011324-07-121324-07-12CW40877https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3410Graf Heinrich von Veringen beurkundet, daß er mit dem Konvent des Frauenklosters rᷝzem Berge</i> [Mariaberg, Krs. Reutlingen] und mit dem Abt von Zwiefalten, der die Ansprüche der Klosterfrauen gegen den Grafen vertrat, wie folgt verglichen worden ist: Alle rᷝvœlle</i> [Abgaben bei Tod des Besitzers], die der Graf bisher von den Leuten eingenommen hat, die dem Michaelsaltar zu Gammertingen [Hohenzollern] und dem Kloster Mariaberg zinspflichtig sind, hat er dem Kloster Mariaberg und dem Abt von Zwiefalten aufgegeben, unter Ausschluß aller Anspruchsmöglichkeiten seiner Erben. Er hat dies getan, weil sie [das Kloster und der Abt] auf Eigentumsrecht und Ansprache an den Äckern und Wiesen verzichtet haben, die zusammen zu dem gräflichen Weiher zu Gammertingen gehören. Die [Bd. 4 S. 511 Z. 35-39] namentlich aufgezählten 14 Zeugen werden auch als Schiedsleute bezeichnet. -- Zum Verhältnis Mariaberg-Zwiefalten vgl. Corpus Nr. 1656. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Juli 12.Image