Ortolf · genant der Mvͦerl von Botendorf2023-11-012023-11-011319-01-011319-01-01CW30217https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1869Ortolf, genannt der Mürrl von Botendorf, beurkundet, daß er mit dem Einverständnis seines Sohnes Otto, seiner Tochter Diemut und aller seiner Verwandten den Streit mit dem Abt und Konvent des [Zisterzienser-]Klosters Heiligenkreuz um einige Besitzungen in Kaltengang, auf die Ortolf und seine Erben Ansprüche haben, durch einen Tausch beendet hat. Ortolf erhält 7 [Bd. 3 S. 165 Z. 37] näher bezeichnete rᷝluzze</i> [Landmaß, durch das Los zugeteilter Landteil] zu den ihm schon früher zugeteilten 5 rᷝluzzen,</i> die er und seine Erben in dem gleichen Rechtszustand wie vorher das Kloster besitzen sollen. Dafür verzichtet Ortolf für sich, seine Erben und Verwandten in eindringlicher Form auf alle Ansprüche auf die Besitzungen in Kaltengang und anderes Klostergut. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Ortolf · genant der Mvͦerl von Botendorf an Abt noh dev Samnung; Abt; abt vnd der Samnung u.A. - 1294.Image