friderich Rittir von Gomaringin2023-11-012023-11-011320-03-131320-03-13CW30501https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2147Ritter Friedrich von Gomaringen beurkundet, daß er seinen Anteil -- nämlich ein Sechstel -- am Zehnten in Ingersheim und 1½ Morgen Weingarten seines Eigentums an Priorin und Konvent des Dominikanerinnenklosters Steinheim für 115 Pfund verkauft hat. Er hat versprochen und Bürgen gesetzt, daß er binnen Jahr und Tag für etwaige Ansprüche [auf den Besitz] einstehen wird. Seine 3 [Bd. 3 S. 331 Z. 7-8] namentlich genannten Schwiegersöhne haben sich dafür als Zeugen und Bürgen gestellt. Sollte er in dem angegebenen Zeitraum [für Schäden des Klosters] nicht aufkommen, müssen die Bürgen auf seine Kosten in Backnang Einlager halten, bis er die Schäden ersetzt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0friderich Rittir von Gomaringin an conuente dir Sweſter von Steinhein / prediar ordins - 1295 März 13.Image