Daniel / von Petzenchirchenhauch / von PreſpachHeinrichOtt · von zinzendorf2023-11-012023-11-011310-03-311310-03-31CW20164https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/720Die Brüder Otto und Heinrich von Zinzendorf, sowie Daniel von Petzenkirchen und Haug von Presbach beurkunden dem Bischof Emich von Freising, daß sie Bürgschaft übernommen haben dafür, daß Heinrich der Huber, der des Bischofs Gefangener gewesen war, samt seinen »Freunden⟨ Land und Leuten künftig keinen Schaden zufügt und Freund von allen denen ist, die an seiner Gefangenschaft Schuld waren. Sie bürgen auch dafür, daß des Bischofs Gut und Leute von dem Huber und seinen rᷝvreunten</i> »unbekümmert⟨ sein sollen durch Klagen und Handlungen, und daß die Bürgen, wenn der Huber diese Bedingungen mit Worten oder Werken bricht, dem Bischof, bzw. seinem Nachfolger, 60 Pfund Pfennige schuldig sind, und daß diese Schuldigkeit bei jedem erneuten Bruch der Bedingungen von neuem fällig ist. Die Bürgen verpflichten sich weiter, den Schaden dem Bischof oder seinem Nachfolger wieder gut zu machen, den man dem Huber gerichtlich nachweisen kann, desgleichen verantwortlich zu sein für den dem Land zugefügten Schaden, der dem Huber mit Recht und rᷝguter gewizzen</i> nachgewiesen werden kann. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Daniel / von Petzenchirchen; hauch / von Preſpach; Heinrich u.A. an Biſchof Emchen / von vriſing - 1285 März 31.Image