GerdravtEkhart von PuſleiſdorfHein- reichOrtolfRudger2023-11-012023-11-011312-02-101312-02-10CW20322https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/872Ekhart von Posselsdorf, seine Ehefrau Gertraud und beider Kinder, Heinrich, Ortolf und Rudger, beurkunden, daß sie den Chaloch von Potendorf wegen eines Lehens zu Zellendorf, das ihr rechtes Erbe war, ansprachen, und daß man von beiden Seiten einen Termin für gütliche Beileilegung des Streites zu Posselsdorf anberaumte, zu dem jede Partei je zwei namentlich genannte Schiedsleute bestimmte und Herbort von Sigmaning als Obmann wählte. Dieses Schiedsgericht entschied, daß Chaloch an die Posselsdorfer 5 Pfund zahlt, die Posselsdorfer Eheleute ihrerseits für sich und ihre Kinder auf ihre Rechte am Lehen verzichten, die Zustimmungserklärung ihrer noch unmündigen Tochter Hedwig nach Eintritt der Mündigkeit beibringen und das Lehen [dem Chaloch] vor Gericht nach Eigentumsrecht schützen und verteidigen. Halten sie diesen Spruch nicht ein, ist von ihnen eine Konventionalstrafe von je 30 Mark an die Schiedsleute und Chaloch zu zahlen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Gerdravt; Ekhart von Puſleiſdorf; Hein- reich u.A. an Chaloch; Chalochen von Potendorf; Chalochen - 1287 Februar 10.Image