Reinbolt Von zellenberg der phaffe2023-11-012023-11-011314-04-011314-04-01CW20577https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1107Reinbolt von Zellenberg, der Geistliche, beurkundet, daß er der Priorin, Schwester Gerine, und dem Konvent der Dominikanerinnen von Sundheim bei St. Stephan zwölf Viertel Getreideeinkünfte in Roggen auf näher bezeichneten Gütern in den Bännen zu Zellenberg und Bebelnheim für 12 Mark Silber, deren Empfang bestätigt wird, für lastenfreies Eigen aufgegeben und für sich und seine Erben von den Dominikanerinnen zurückempfangen habe, mit der Verpflichtung, diesen jährlich zwischen 15. VIII. und 8. IX. zwölf Viertel Roggen zu Rufach abzuliefern. Die Übergabe des Gutes geschah vor dem Stadtrat zu Rufach an Konrad den Schaffner als Vertreter der Dominikanerinnen mit dem Vorbehalt, daß das aufgegebene Gut an Reinbold von Zellenberg zurückfällt, wenn dieser der Priorin und dem Konvent von Sundheim zwölf Viertel Roggen überweist auf solchem Gut, daß sie dann rᷝgenament</i> [ist das = rᷝgenâmen,</i> oder rᷝgenement</i> oder rᷝgenœmen</i> oder rᷝgenemen?</i>] und das den vorgenannten Zins eintragen kann. Die Distrikte, in denen diese Güter liegen können, werden näher genannt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Reinbolt Von zellenberg der phaffe an Conuente Von Svntheī / deſ ordenſ der Bredier; Sweſter Gerine der priorin - 1289 April 1. (oder Dezember 16.)Image