Jacob der Sermenzer2023-11-012023-11-011304-06-061304-06-06CW10418https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/384Jacob der Sermenzer, Bürger von Neuenburg (a. Rh.), beurkundet, daß er Burchart von Eggenen, dem rᷝkenect</i> des Abtes von St. Blasien, zum Kauf gegeben habe, das Gut zu Schalsingen und Eggenen, das ihm von seinem verstorbenen Schwiegervater, dem Ritter Heinrich von Hach, anfiel, der es seinerseits vom Markgrafen von Hachberg zu Lehen trug. Sobald der Markgraf ins Land zurückkommt, wird Jacob dafür sorgen, daß das Gut dem Burkart zu lastenfreiem Eigen gemacht wird. Stirbt der Markgraf, so wird Jacob bei dessen Erben dafür sorgen. Stirbt Jacob selbst, so müssen seine Erben für die Ausfertigung des Gutes sorgen. Wäre dem Jacob die Ausfertigung unmöglirᷝc</i>h, so muß er Burchart oder dessen Erben 8 Pfund Pfennige geben. Jacob sichert diese Abmachung seinerseits dem Burchart durch namentlich aufgezählte Bürgen, die zum Einlager verpflichtet sind. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Jacob der Sermenzer an Burcharte von Eggenhein - 1279 Juni 6.Image