Heinrich Gernanz von senhein2023-11-012023-11-011322-09-191322-09-19CW40237https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2788Heinrich Gernand von Sennheim beurkundet, daß er mit Zustimmung seiner Ehefrau rᷝadachen</i> [Adacha] und ihrer beider Kinder Gernand, Adelheid und Anna [Bd. 4 S. 139 Z. 40 bis S. 140 Z. 1] der Lage nach beschriebene Güter, dazu im Herbst dieses Jahres 20 Fuder Weißwein als Seelgerät an Abt und Konvent des Zisterzienserklosters Lützel gegeben hat. Er hat dem Kloster alle Rechte an dem Besitz übereignet und verzichtet in Anwesenheit seiner Erben auf alle nur möglichen Rechte rᷝ(ſi ſin von bebſten oder von keiſern komen),</i> mit denen er oder seine Erben etwas gegen diese Stiftung unternehmen könnten. Bei dieser Verhandlung in Sennheim war als Vertreter der Herren von Lützel Bruder Heinrich Rölinger, deren Vogt, zugegen, ferner Herr Nikolaus, einer der Klosterherren von Lützel, denen Heinrich den genannten Besitz mit Hand und Zustimmung seiner Erben und seiner Ehefrau für das Kloster Lützel aufgab. Ehefrau und Kinder bestätigen, daß die Schenkung mit ihrer Zustimmung getätigt worden ist. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Heinrich Gernanz von senhein an abbete vnd dem convente des gotzhuſes von Lúzela des ordens von Cytels - 1297 September 19.Image