2023-11-012023-11-011301-01-011301-01-01CW50148https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_143_B_(291_b)Friedrich von Rathsamhausen [ö. Schlettstadt] beurkundet, daß Bertold der Schmied von Hessenheim [Krs. Schlettstadt] 17 Äcker in dem Bann von Hessenheim als Eigentum an das [Dominikanerinnen-] Kloster St. Nikolaus in Schlettstadt für 10 Pfund Straßburger verkauft hat. Bertold und seine Ehefrau Burge haben gemeinsam mit ihren Kindern die Äcker den Klosterfrauen aufgegeben und als Zinslehen (rᷝerbe lehen</i>) für einen jährlichen Zins von 6 Vierteln, je zur Hälfte Roggen und Gerste, zurückempfangen, solange sie oder ihre Erben den Zins entrichten können. Weder sie noch ihre Erben oder Nachkommen dürfen die Äcker vollständig oder einzeln teilen, vertauschen oder verkaufen. Ein dafür eingesetzter rᷝlehenphlegere</i> soll alljährlich von diesen Äckern zwischen den beiden Frauenmessen [15. August und 8. September] den Zins an das Kloster abführen. Priorin Irmin und der Konvent von St. Nikolaus sowie Bertold und seine Ehefrau mit allen Kindern versprechen, den in dieser Urkunde vereinbarten Verkauf und die Verpflichtung immer einzuhalten. -- A und B nicht von gleicher Hand, fast wörtlich übereinstimmend. B ist sorgfältiger geschrieben. In A fehlt: rᷝin die ſtat ze Slezſtat</i> (B: S. 101 Z. 24; vgl. A, Anm. 4), rᷝgeſchriben</i> (B: Z. 30 f.; vgl. A, Anm. 8), rᷝder</i> [rᷝrihter</i>] (B: Z. 34). --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01276Image