Gundacher Rihter von pazzowe2023-11-012023-11-011319-01-011319-01-01CW30213https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1865Gundacker, Richter von Passau, beurkundet, daß Herr Heinrich, Ehemann der Hermännin, von seinen Stiefkindern eine Hofstatt an dem Ort für 40 Pfund gekauft hat. 3 der Kinder haben den ihnen zukommenden Teil der Summe erhalten, den Anteil des 4. Kindes soll aber Heinrich nach gerichtlichem Entscheid bis zu dessen Großjährigkeit einbehalten und dann den ihm [dem 4. Kind] zustehenden Anteil auszahlen. Heinrich braucht für die Hofstatt nicht mehr zu zahlen, als in dieser Urkunde ausgemacht ist, und der Richter soll ihm die Hofstatt wie sein anderes Eigentum schützen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Gundacher Rihter von pazzowe an her hnR der Hermenninne wirt - 1294.Image