Marcgrave HeinrichMarcgrave Ruͦdolf / von Hahperg2023-11-012023-11-011322-09-131322-09-13CW40228https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2780Die Brüder Heinrich [III.] und Rudolf [I.], Markgrafen von Hachberg, beurkunden, daß sie von ihrem Hof zu Hausen rᷝin dem vorſte,</i> den Burkard der Schuler und Konrad der Haller von ihnen als Zinslehen hatten, und von allem dazugehörigem Gut 60 Mutt jährlicher Gülte (40 Mutt Roggen, 20 Mutt Hafer) für 40 Mark lötigen Silbers Freiburger Gewichtes an Albrecht von Arra, dessen Ehefrau Katharina und an deren Brüder Nikolaus, Paul und den rᷝvnmuͤſſigen</i> verkauft haben. Auf Anweisung der Markgrafen haben Burkard und Konrad für sich und ihre Erben versprochen, den Käufern und deren Erben die Gülte jährlich zu Martini abzuliefern. Die Markgrafen haben sich für sich und ihre Erben verpflichtet, den Käufern und deren Erben fürderhin, ohne daß ihnen Unkosten erwachsen, für die Gülte rᷝwer</i> zu sein. Auf Ersuchen der Markgrafen haben die Käufer diesen ein von Martini 1297 an 4 Jahre lang geltendes Rückkaufsrecht der Gülte für die gleiche Summe eingeräumt. Der Rückkauf soll zwischen Martini und Lichtmeß erfolgen. Bei einem Rückkauf nach Lichtmeß ist neben dem Silber auch die für das Jahr fällige Gülte zu entrichten. -- Karlsruhe GLA. (24/48). -- Druck: Hefele UB. 2, 278 f. Nr. 231. Schriftprobe: Hefele UB. 2 (Tafeln), Tafel 28. Reg.: Reg. Markgr. v. Baden 1, h 10, Nr. h 103.imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Marcgrave Heinrich; Marcgrave Ruͦdolf / von Hahperg an abrehte von arra; katherinen; Nicolaweſe u.A. - 1297 September 13.Image