2023-11-012023-11-011315-10-281315-10-28CW50482https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_468_(1316_a)Leutold von Kuenring, Schenk von Österreich, beurkundet, daß seine Vorfahren und er von alters her bis jetzt eine Vogtei nach Erbvogteirecht von dem Landesherren innehatten. Sie umfaßte 3 Zehnthöfe des Gutes der Augustiner Chorherren von Reichersberg in Stallhofen, Breitenbuch und Schlag sowie anderen Besitz innerhalb des Eigens in Kirchschlag. Leutold erwägt, daß die Herren von Reichersberg, die Gott und St. Michael dienen, nach Leutolds Tod einen anderen Erbvogt erhalten könnten, der sie vielleicht stärker belasten würde als Leutold. Deshalb hat er um Gottes und St. Michaels willen sowie um seiner Vorfahren und seiner eigenen Seele willen und aus Liebe zu den Reichersbergern die genannte Vogtei unter folgender Bedingung freigegeben: Leutold wird sie wie bisher bis zu seinem Tode in Besitz behalten. Erst nach seinem Tode sollen die Reichersberger, wenn Leutold ohne Erben stirbt, über das Gut einen Vogt und Schirmherren wählen, der ihnen am meisten zusagt, wen immer sie wollen und so oft sie wollen. Wenn aber Leutold Erben hinterläßt, sollen diese die Vogtei in althergebrachter Weise unbestritten innehaben. -- Reichersberg StfA. -- Druck: UBLoE. 4, 136 f. Nr. 144.imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01290 Oktober 28Image