Ditrich von wizzenberch2023-11-012023-11-011322-04-151322-04-15CW40129https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2684Dietrich von Weißenberg beurkundet, daß er Ansprüche auf einen Baumgarten zu Grafendorf besaß, der Heinrich dem Müllner gehörte. Von dem halben Garten erhielt er jährlich 4½ Schillinge zu Michaelis als Burgrecht. Seine Ansprüche und auch das Burgrecht hat er mit Zustimmung seiner Ehefrau Euphemia rᷝ(offemien)</i> von Ottenstein, seiner Kinder und Erben für 12 Pfund Pfennige (dazu 1 Pfund als Leitkauf für seine Ehefrau) an Leutold von Kuenring verkauft. Die 4½ Schillinge Burgrecht wird er Leutold entsprechend dem Landesrecht rᷝſchermen.</i> Als Sicherheit dafür stellt er sein Eigentum an 3 Höfen und seinen gesamten übrigen Besitz zur Verfügung. Überläßt Leutold das Gut zu seinen Lebzeiten einem anderen, so bleibt Dietrichs Verpflichtung zu rᷝſchermen</i> auch diesem gegenüber bestehen. -- Vgl. Corpus Nr. 2691, 2692. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Ditrich von wizzenberch an Leutolt von chunringe - 1297 April 15. bis 20.Image