FriderichHainrich / bruͤder von StubenberchLevtoltVlrich2023-11-012023-11-011315-04-201315-04-20CW20717https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1240Ulrich, Friedrich und Heinrich die Brüder von Stubenberg beurkunden, daß sie nach gemeinsamer Übereinkunft um ihrer Vorfahren und ihrer Seele willen ihr Dorf zu rᷝWielanſhe</i> mit 20 Huben, 2 Fudern Bergrecht und 4 Weingärten sowie ihr Dorf zu Reusentz mit 8 Huben, das nach dem Tod Alhochs von Radkersburg wieder an sie zurückfiel, dem Gotteshaus zu Admont als Eigentum übergeben haben unter der Bedingung, daß sie den Besitz von allen Ansprüchen befreien werden und wenn sie es nicht tun, so stellen sie das auf einem ihnen gehörigen und bezeichneten [S. 491, Z. 23 f.] Besitz in Steyermark sicher. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Friderich; Hainrich / bruͤder von Stubenberch; Levtolt u.A. an Goteſhovs zeAdmunt - 1290 April 20.Image