HedewigJohanneſ vͦlrich von dem huſ2023-11-012023-11-011313-06-231313-06-23CW20497https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1031Johannes Ulrich von dem Haus und seine Ehefrau Hedwig beurkunden, daß sie dem Breisacher Bürger Rüdeger von Munzenheim alle Reben, zwei rᷝameren</i> [weißen] Weingeldes und drei rᷝameren</i> roten Weingeldes sowie einen Hof auf dem Bach vor dem oberen Tor, die sie bis jetzt als Eigen und unangesprochen im Banne der Stadt Egisheim besessen haben, für 52 Mark verkauft und diesen Betrag bereits erhalten haben. Die Eheleute haben dieses Gut mit gemeinsamer Hand aufgegeben und ausgefertigt sowie darauf Verzicht geleistet zugunsten Rüdegers und seiner Rechtsnachfolger, seien diese durch Erbgang oder Kauf dazu geworden. Die Eheleute verzichten auch auf Anrufung eines weltlichen oder geistlichen Gerichtes, womit sie Rüdeger oder sonst jemanden des Gutes wegen beeinträchtigen könnten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Hedewig; Johanneſ vͦlrich von dem huſ an Ruͤdegere von Mvnczenhein - 1288 Juni 23.Image