Seifrid der frumeſel / von Scherdinge2023-11-012023-11-011315-05-011315-05-01CW20725https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1248Seifrid der Frumesel von Schärding beurkundet, daß seine Eigenleute Ottlein, Ulrich, Charlein und Konrad, die Kinder Charleins von Poppenberg, ihr Anrecht auf das Gut zu Gurlay, das sie von Heinrich von Sigenheim, dem Sohn Ottachers, zu Lehen hatten, mit dessen Einwilligung dem Kloster zu Fürstenzell verkauft und aufgegeben haben. Heinrich hat seinerseits mit dem Einverständnis Seifrids, der Kinder Charleins und ihrer Verwandten das erwähnte Gut dem Kloster Fürstenzell als Seelgerät für sich und seine Familie übergeben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Seifrid der frumeſel / von Scherdinge an chloſter/ hintz furſtencelle - 1290 Mai 1.Image