2023-11-012023-11-011323-04-201323-04-20CW40421https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2968Heinrich von Rottenburg, Hofmeister der Herzöge von Kärnten, beurkundet, daß er dem Kloster Georgenberg ½ Hufe zu Mieders, sein rechtmäßiges Eigentum, frei von Vogtei und Dienstleistungen rᷝ(twanchſal)</i> überlassen hat. Dafür haben Abt Ruprecht und der Konvent ihm und allen seinen Erben einen Besitz rᷝ(vrboͤr),</i> ein Burglehen, gegeben. Zu diesem gehört das Burgstall unterhalb Rettenberch, das Eigentum des Klosters ist. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 April 20.Image