2023-11-012023-11-011324-01-221324-01-22CW40651https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3190Heimrich von Pollham beurkundet, daß zwischen ihm einerseits und Abt Christian und dem Kloster Lambach anderseits wegen des Gutes in der Grünau ein Streit bestanden hat. Dieses Gut hatte er durch Kauf an sich gebracht und den darauf ansässigen Leuten ihr Recht abgekauft. Dieser Streit und alles, was sich an Schädigungen des Klosters durch ihn und seine Diener oder sonst daraus ergeben hat, sind nach Rat und Schiedsspruch Ulrichs von Kappellen und Eberharts von Wallsee, Landrichters ob der Enns, vollständig beigelegt. Heimrich hat Abt Christian und dem Kloster Lambach allen Besitz in der Grünau aufgegeben, der künftig mit allem Recht und ohne Streit dem Kloster gehören soll. Er verzichtet für sich und seine Erben auf jede Ansprache auf das Gut, denn er hat eingesehen und ist von seinen rᷝvriunden,</i> den Schiedsleuten, darüber belehrt worden, daß er das Gut zu Unrecht und gegen sein Gewissen und Seelenheil besessen hat. Zugleich wird damit der Schaden vergütet, den er dem Abt zugefügt hat und den der Abt ihm und seinen Dienern verziehen hat. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 3189. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Januar 22.Image