2023-11-012023-11-011324-09-151324-09-15CW40945https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3476Bertold von Gundelfingen, Unterlandvogt zu Wimpfen, beurkundet: Als er an dem Landtag zu Wimpfen zu Gericht saß, erschienen vor dem Gericht Herr Konrad von Neidenau [B. Mosbach/Baden] und Bruder Heinrich der Keller des [Zisterzienserinnen-] Klosters zu Seligental [B. Adelsheim/Baden]. Konrad erklärte, daß das Gut des Herrn Wiprecht von Schallberg, das zu Schallberg [B. Adelsheim/Baden] liegt und das Konrad jetzt in Besitz hat, nach Konrads Tod dem Kloster Seligental gehören soll. Bis zu seinem Tode soll er es noch besitzen, danach das Kloster für alle Zeiten ohne Einspruchsmöglichkeit. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 3245, 3533. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 September 15.Image